Ich möchte gern Wohnraum zur Verfügung stellen. Was muss ich tun?

25.01.2016 13:03

Die Vermietung einer Wohnung an Flüchtlinge ist grundsätzlich möglich, muss jedoch vom zuständigen Sozialamt geprüft werden. Wenn Sie Wohnraum zur Verfügung stellen wollen, wenden Sie sich bitte an das LaGeSo, erreichbar unter der Telefonnummer 030/902293040 und per E-Mail unter bul.angebote@lageso-berlin.de. Dort wird geprüft, ob sich die Wohnung oder das Zimmer eignet und ob die Miete angemessen ist. Falls der Asylbewerber kein eigenes Einkommen hat, wird außerdem die Übernahme der Miete und Kaution geprüft. Auch wenn Sie bereits einen Geflüchteten gefunden haben, der gern in Ihre Wohnung ziehen möchte, muss er sich an das LaGeSo wenden, um eine Erlaubnis zu erhalten.

Bereits im Vorhinein sollten Sie sich erkundigen, ob Sie den Wohnraum tatsächlich vermieten dürfen. Wenn Sie selbst nur Mieter des Wohnraumes sind, brauchen Sie eine Erlaubnis des Vermieters, um untervermieten zu dürfen. Ohne diese Erlaubnis können Sie im schlimmsten Falle fristlos gekündigt werden. Auch für Eigentümer können sich Einschränkungen bezüglich der Vermietung aus der Gemeinschaftsordnung ergeben.

Unterstützung bei der Vermittlung von Wohnraum, der Mietkostenübernahme und dem Vertragsschluss bietet die Beratungsstelle des Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk (EJF), Telefon: 0800 – 964678243, E-Mail: wohnraum-fuer-fluechtlinge@ejf.de. Die Organisation Flüchtlinge Willkommen hilft ebenfalls bei der Kontaktaufnahme und unterstützt darüber hinaus auch bei Unterbringungen von Flüchtlingen in WGs.