Dürfen und müssen junge Geflüchtete die Schule besuchen?

25.01.2016 13:44

In allen Bundesländern haben die Kinder von Geflüchteten das Recht, eine Schule zu besuchen. Den Beginn der Schulpflicht haben die Länder allerdings unterschiedlich geregelt. In Berlin unterliegen sie nicht der Schulpflicht, solange sie kein Aufenthaltsrecht und auch keine sogenannte Duldung besitzen. Befinden sie sich im Asylverfahren oder sind geduldet, unterliegen sie der allgemeinen Schulpflicht.

Für die Kinder ist Bildung der Schlüssel zur Integration und die Schule der wichtigste Ort um Deutsch zu lernen. Die Schulen müssen sich dafür auf die speziellen Bedürfnisse ihrer ausländischen Schüler einstellen. Hierfür wurden von vielen Schulen Vorbereitungs- und Sprachlernklassen eingerichtet und in den letzten Jahren teilweise schon Erfahrungen gesammelt. Andere Schulen müssen die Kinder von Anfang an in den normalen Unterricht einbinden, obwohl viele von ihnen die deutsche Sprache noch nicht beherrschen. Unter den neuen Schülern sind auch Kinder, die aufgrund der Situation in ihren Herkunftsländern noch nie eine Schule besuchen konnten und daher weder lesen noch schreiben gelernt haben. Die Integration der Kinder in den Schulalltag stellt oftmals eine große Herausforderung für Lehrer und Mitschüler, aber auch für die Kinder selbst dar. In Berlin werden neu zugezogene Kinder in sogenannten Willkommensklassen unterrichtet, bis sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, um am normalen Unterricht teilzunehmen.

Um die Integration durch die (Schul-)Bildung zu unterstützen, wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung in den nächsten Jahren rund 130 Millionen Euro investieren. Alle Maßnahmen im Überblick: https://www.bmbf.de/de/alle-massnahmen-im-ueberblick-fluechtlinge-durch-bildung-integrieren-1817.html