Allgemein

FAQ

25.01.2016 13:33

Wir bemühen uns, die Informationen so vollständig und aktuell wie möglich zu halten, aber wir weisen darauf hin, dass sie keine juristische oder fachkundige Beratung ersetzen.

Fragen rund um das Engagement für Geflüchtete:

  1. Wie kann ich mich engagieren?
  2. Ich kann mich nur kurzfristig einbringen. Gibt es da Möglichkeiten?
  3. Welche Sachspenden werden besonders gebraucht? Warum werden in manchen Flüchtlingsunterkünften keine Spenden mehr angenommen?
  4. Ich habe Sachspenden abzugeben. Ist es möglich, dass diese bei mir abgeholt werden?
  5. Wie kann ich Geld spenden?
  6. Ich spreche viele Sprachen. Kann ich als Dolmetscher helfen?
  7. Ich möchte gern Wohnraum zur Verfügung stellen. Was muss ich tun?
  8. Ich möchte dauerhaft einem Asylbewerber oder einer Familie helfen. Welche Möglichkeiten gibt es?
  9. Warum kann ich nicht einfach bei der nächsten Unterkunft vorbeikommen und helfen?
  10. Warum gibt es keine Liste mit Flüchtlingsunterkünften?
  11. Warum übernehmen die Asylbewerber die Aufgaben nicht einfach selbst?
  12. Gegen was muss ich geimpft sein, wenn ich mit Geflüchteten arbeiten will?
  13. Was ist der Gesundheitspass bzw. die „rote Karte“ und wer braucht sie?
  14. Brauche ich ein erweitertes Führungszeugnis und wo muss ich es beantragen?
  15. Kann ich mich als Helfer weiterbilden?
  16. Wie bin ich als Helfer versichert?

 Allgemeines zu Asyl und Flüchtlingsschutz in Deutschland:

  1. Was ist der Unterschied zwischen Flüchtlingen, Asylbewerbern und Migranten?
  2. Was bedeutet Asyl eigentlich?
  3. Wer hat ein Recht auf Asyl in Deutschland?
  4. Wie läuft das Asylverfahren ab?
  5. Was ist subsidiärer Schutz?
  6. Was bedeutet der Status „geduldet“?
  7. Was ist ein beschleunigtes Asylverfahren und für wen wird es angewendet?
  8. Wann wird jemand abgeschoben und wie läuft das Abschiebungsverfahren ab?

Aktuelle Fragen zu Geflüchteten in Deutschland:

  1. Was passiert mit neu ankommenden Geflüchteten?
  2. Wie viele Geflüchtete kommen nach Deutschland? Wie viele davon kommen nach Berlin?
  3. Nimmt Deutschland mehr Geflüchtete auf als andere Länder?
  4. Woher stammen die Geflüchteten?
  5. Warum sind derzeit so viele Menschen auf der Flucht?
  6. Sind Asylsuchende besonders kriminell?
  7. Warum kontrollieren Sicherheitsfirmen (Security) den Eingang zu Flüchtlingsunterkünften?

Zu den Rechten und Möglichkeiten der Geflüchteten:

  1. Welche Leistungen erhält ein Asylbewerber?
  2. Welche Medizinische Versorgung erhalten die Geflüchteten?
  3. Darf ein Asylbewerber einer Arbeit nachgehen?
  4. Dürfen Asylbewerber in Deutschland studieren?
  5. Dürfen Asylbewerber eine Ausbildung machen?
  6. Darf ein Asylbewerber ein Praktikum machen?
  7. Dürfen und müssen junge Geflüchtete die Schule besuchen?
  8. Darf ein Geflüchteter ein Bankkonto eröffnen?

Sind Asylsuchende besonders kriminell?

25.01.2016 13:32

Immer wieder wird die Befürchtung geäußert, dass Asylbewerber krimineller sind als deutsche Staatsangehörige. Eine repräsentative und allgemeingültige Studie hierzu gibt es bislang nicht, allerdings kommen seit Jahren kleinere Studien, Umfragen und Experten zu demselben Ergebnis: Menschen anderer Staatsangehörigkeit sind nicht krimineller als Deutsche.

Nach einer Einschätzung des Bundeskriminalamtes ist mit der steigenden Anzahl von Flüchtlingen in Deutschland kein proportionaler Anstieg der Kriminalität festzustellen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière sagte: “Insgesamt zeigen uns die derzeit verfügbaren Tendenzaussagen, dass Flüchtlinge im Durchschnitt genauso wenig oder oft straffällig werden wie Vergleichsgruppen der hiesigen Bevölkerung. Der Großteil von ihnen begeht keine Straftaten, sie suchen vielmehr in Deutschland Schutz und Frieden.” Bereits mehrfach haben sich aufgrund der Befürchtungen auch Vertreter von Polizeidienststellen dahingehend geäußert, dass eine erhöhte Kriminalität im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften nicht festgestellt werden kann.

Als Argument für die erhöhte Kriminalität von Ausländern werden häufig die Ergebnisse der Polizeilichen Kriminalstatistik zu Tatverdächtigen herangezogen. Die Statistik zeigt zwar in einigen Kategorien einen höheren Anteil von Ausländerkriminalität, ist aber in vielerlei Hinsicht verzerrt. Wir möchten Ihnen anhand einiger Punkte erklären, warum sich mit der PKS nicht belegen lässt, dass Geflüchtete grundsätzlich krimineller sind.

  • Bei der PKS handelt es sich um eine sogenannte Eingangsstatistik. Aufgeführt werden alle Tatverdächtigen, nicht jedoch alle letztendlich Verurteilten. Nur in einem kleinen Teil der Fälle bestätigt sich aber überhaupt der Verdacht der Polizei, dass jemand eine Straftat begangen hat. Das bedeutet, dass viele in der PKS gezählten Verdächtigen tatsächlich unschuldig sind. Gleichzeitig gibt es Studien darüber, dass Ausländer öfter verdächtigt und angezeigt werden als Deutsche, was die Zahl der tatverdächtigen Ausländer ebenfalls erhöht.
  • Die PKS unterscheidet nicht, ob ein Tourist, ein Fernfahrer oder ein Geflüchteter einer Straftat verdächtigt wird. Das bedeutet, dass viele der ausländischen Tatverdächtigen gar nicht auf Dauer in Deutschland sind, sondern zum Beispiel im Urlaub oder auf der Durchfahrt eine Straftat begangen haben.
  • Berücksichtigt werden muss ebenfalls, dass es im deutschen Strafrecht Delikte gibt, die ausschließlich Asylbewerber begehen können. Dazu gehören Verstöße gegen das Aufenthalts- und das Asylverfahrensgesetz. In diesen Kategorien sind die Tatverdächtigen also zwingen alle Ausländer. Viele speziell durch Geflüchtete begangene Taten stammen außerdem aus dem Bagatellbereich; dazu gehören zum Beispiel Delikte wie Schwarzfahren mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder kleinere Diebstähle.

Das sind nur einige verzerrende Faktoren am Beispiel der PKS. Wichtig ist es daher grundsätzlich, Studien hinsichtlich ihres Aussagegehaltes kritisch zu hinterfragen.

Warum sind derzeit so viele Menschen auf der Flucht?

25.01.2016 13:31

Die Gründe dafür, dass derzeit viele Menschen nach Deutschland und Europa fliehen, sind vielfältig und in der Lage in den jeweiligen Herkunftsländern zu suchen. Wir haben einige Länder für die genauere Darstellung ausgewählt:

  • Syrien

Seitdem sich in Syrien im Jahr 2011 eine Protestbewegung gegen Unterdrückung und Zensur durch die Regierung wehrte und Freiheit und Demokratie für alle Syrer forderte, herrscht Krieg. Die Sicherheitskräfte der Regierung unter Präsident Baschar al-Assad gehen mit aller Härte gegen die Opposition vor, verhaften, foltern und töten willkürlich Menschen. Zusätzlich zu der Gewalt gegen diejenigen, die sich auflehnen, ist mittlerweile insbesondere für junge Männer eine neue Bedrohung hinzugekommen: dem Assad-Regime gehen nach dem jahrelangen Krieg die Soldaten aus, weshalb nun junge Männer zum Wehrdienst gezwungen werden. Aber auch andere Milizen erhöhen den Druck; so hat in den syrisch-kurdischen Gebieten die YPG, der syrische Ableger der PKK, ebenfalls eine Wehrpflicht für Männer eingeführt.

Eine weitere Gefahr kommt von anderer Seite: Teile Syriens sind unter der Kontrolle der radikalislamischen Terrororganisation „Islamischer Staat“. Die Terrormiliz erobert mit brutalsten Mitteln immer weiter auch Provinzen, in denen viele religiöse Minderheiten leben. Wer anders denkt als die Terroristen und sich nicht ihrer menschenverachtenden Lehre unterwirft, wird vergewaltigt, gequält, getötet. Kurdische Kämpfer und die syrische Armee versuchen die Terrororganisation zu bekämpfen und ihren Vormarsch zu stoppen. Sie werden von Luftangriffen der USA und ihrer Verbündeten, darunter Frankreich, unterstützt. Auch Russland ist am militärischen Einsatz in Syrien beteiligt, unterstützt aber gleichzeitig das Assad-Regime. Um viele Gebiete tobt ein erbitterter Kampf, der auch immer neue zivile Opfer fordert und weitere Menschen ihrer Heimat beraubt. Als Reaktion auf die Terror-Anschläge in Paris vom 13. November 2015, die von Anhängern des Islamischen Staates verübt wurden, ist ein Einsatz der deutschen Bundeswehr beschlossen worden. Unter anderem werden Tornado-Flugzeuge und Satelliten zur Aufklärung nach Syrien geschickt.

Bis zum heutigen Tage hat die Gewalt in Syrien mehr als 250.000 Menschen das Leben gekostet. 12 Millionen Syrer sind aus Angst vor Verfolgung, Gewalt und Tod geflohen; die meisten von ihnen sind in den nahegelegenen Ländern wie dem Libanon, Jordanien und der Türkei untergekommen. Sie haben die Hoffnung, nach dem Ende des Krieges wieder in ihr Heimatland zurückkehren zu können. Die Flüchtlingslager und Notunterkünfte in diesen Ländern sind jedoch hoffnungslos überfüllt und unterfinanziert. Nahrungsmittel und medizinische Versorgung sind knapp und mehr als die Hälfte aller Kinder hat jahrelang keinen Zugang zu Schulbildung.

Den Syrern, die in ihrem Heimatland geblieben sind, fehlt es mittlerweile an allem, sodass die Situation immer unerträglicher wird. Infolge der seit Jahren von allen Seiten kommenden Bedrohung für Leib und Leben haben etliche Syrer den Glauben an eine Zukunft in ihrer Heimat verloren. Dieses Schicksal teilen sie mit vielen Irakern, in deren Land ebenfalls seit langem Gewalt herrscht und seit einiger Zeit die Terroristen des „Islamischen Staates“ Gebiete überfallen und erobern. Das Leben der Syrer und Iraker steht still, sie können aus Angst vor Gefechten ihre Häuser kaum verlassen, nicht mehr zur Arbeit, Universität oder Schule gehen. Ein Ende ist nicht absehbar, die Flucht erscheint vielen unausweichlich.

Gleichzeitig verbreiten sich über das Internet und die sozialen Netzwerke Bilder und Nachrichten über das Leben in Europa, fernab von Armut, Gewalt und Krieg. Die Menschen haben Kontakt zu Freunden oder Verwandten, die bereits nach Europa aufgebrochen sind und ihnen Hoffnung machen, dass auch auf sie ein Leben in Frieden und Freiheit wartet. Diese Nachrichten und Bilder erreichen aber auch Menschen in anderen Ländern, wie Afghanistan, Pakistan oder Iran, die sich deshalb den Syrern anschließen.

Angewiesen sind die Menschen auf ihrer Flucht auf Schlepper, da sich einige Etappen der Fluchtrouten nur mit ihrer vermeintlichen Hilfe überwinden lassen. Diese nutzen die Not der Menschen aus und werben weiter für die gefährliche Flucht, die schon so viele Menschen das Leben gekostet hat, um Geld zu verdienen.

  • Afghanistan

In Afghanistan terrorisieren die Taliban seit Jahren die Bevölkerung. Immer wieder kommt es zu heftigen Kämpfen mit der afghanischen Regierung, die auch zivile Opfer fordern. Allein im Jahr 2014 starben laut UNO-Angaben 3699 Zivilisten, 6849 wurden verletzt. In den ersten Monaten des Jahres 2015 eskalierte die Lage weiter; bis Mai wurden 974 Zivilisten getötet. Viele Afghanen sind innerhalb ihres Landes vor Gewalt und Tod geflüchtet, allerdings ist Afghanistan mit der Versorgung der ca. 800.000 Binnenflüchtlinge völlig überfordert. Es fehlt an lebensnotwendigen Dingen, an sauberem Trinkwasser, Nahrung und medizinischer Versorgung. Untergebracht sind die Menschen seit Jahren in Slums und Zeltstädten. Mittlerweile ist auch auf afghanischem Gebiet die Terrormiliz „Islamischer Staat“ aktiv und tötete und verletzte bei Anschlägen bereits zahlreiche Menschen.

  • Balkanstaaten

Derzeit kommen auch zahlreiche Flüchtlinge aus den Balkanstaaten nach Europa, insbesondere aus Mazedonien, Serbien und dem Kosovo. Grund dafür sind im Wesentlichen die Nachwirkungen der Jugoslawienkriege in den Neunzigerjahren und die seitdem schwelenden Konflikte. Aber auch Armut, Kriminalität und Perspektivlosigkeit veranlassen viele Menschen zur Flucht. In Mazedonien droht derzeit eine Staatskrise in einen Bürgerkrieg umzuschlagen. Seit Jahren besteht ein Konflikt zwischen Serbien und dem Kosovo. Daneben werden Minderheiten in vielen Regionen des Balkans diskriminiert und fliehen daher in die EU.

  • Eritrea

Aus keinem Land Afrikas fliehen derzeit so viele Menschen wie aus Eritrea. Sie wollen der brutalen Diktatur der ehemaligen Befreiungsarmee von Präsident Isaias Afwerki entkommen. Viel ist über die Situation im Land nicht bekannt, da nur selten unabhängige Journalisten einreisen dürfen. Allerdings lassen UN-Berichte, die auf Informationen von Flüchtlingen beruhen, auf furchtbare Verhältnisse schließen. Es wird von Tötungen berichtet, von willkürlichen Verhaftungen, Folter und Vergewaltigungen. Menschen würden in Straflager, Erdlöcher und Schiffscontainer gesperrt. Der häufigste Fluchtgrund ist jedoch, dass seit Jahren jeder Eritreer zum lebenslangen Militärdienst verpflichtet wird. Männer und Frauen zwischen 18 und 50 können jederzeit eingezogen werden. Als Grund wird eine angeblich drohende äthiopische Invasion genannt. Die meisten Flüchtlinge aus Eritrea sind daher junge Menschen, die nach dem Schulabschluss keine Chance auf eine Ausbildung und freie Berufswahl haben. Stattdessen werden sie in Militärlagern unter menschenunwürdigen Bedingungen untergebracht und wie Gefangene gehalten.

Weltweit sind momentan mehr als 60 Millionen Menschen auf der Flucht, wobei der größte Teil, 38 Millionen Menschen, innerhalb Ihres eigenen Landes geflohen sind. Laut UN-Berichten sind rund die Hälfte aller Flüchtlinge Kinder.

Woher stammen die Geflüchteten?

25.01.2016 13:29

Die Geflüchteten stammen aus verschiedenen Ländern. Die meisten Menschen kommen derzeit aus Syrien. Die Verteilung können Sie folgender Grafik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge entnehmen:

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Abbildung 1 Quelle BAMF

 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erstattet monatlich Bericht über gestellte Asylanträge und Einzelheiten rund um dieses Thema; dazu gehören auch die zugangsstärksten Herkunftsländer. Die Berichte können Sie abrufen unter: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/statistik-anlage-teil-4-aktuelle-zahlen-zu-asyl.html

Nimmt Deutschland mehr Geflüchtete auf als andere Länder?

25.01.2016 13:28

Das kommt darauf an, aus welcher Perspektive man die Zahlen betrachtet. Die große Mehrheit der Menschen auf der Flucht wird von ihren direkten Nachbarländern aufgenommen. Das sind rund 86 %. Gemessen daran kommt nur ein sehr geringer Teil der Schutzsuchenden überhaupt nach Europa. Nimmt man die absoluten Zahlen, hat Deutschland unter den EU-Ländern seit dem Jahr 2014 die meisten aufgenommen. Das gilt jedoch nicht, wenn man die Flüchtlingszahlen im Verhältnis zur Einwohnerzahl der jeweiligen EU-Staaten sieht. Hier rangierte Deutschland im Jahr 2014 nur auf Platz 8, Platz 1 belegte Schweden. Im zweiten Quartal 2015 lag laut eurostat Ungarn auf Platz 1 der meisten Erstanträge im Vergleich zur Einwohnerzahl (http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/6996930/3-18092015-BP-DE.pdf/d08b4652-2b94-4da0-9fff-bb2924a09754).

Wie viele Geflüchtete kommen nach Deutschland? Wie viele davon kommen nach Berlin?

25.01.2016 13:27

Die genaue Anzahl von Geflüchteten, die nach Deutschland kommen, kann derzeit nur geschätzt werden. Die offiziellen Zahlen ändern sich ständig. Zuletzt veröffentlichte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) eine Asylstatistik, aus der hervorgeht, dass im Jahr 2015 rund 1,1 Millionen Geflüchtete nach Deutschland gekommen sind.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erstattet monatlich Bericht über gestellte Asylanträge und Einzelheiten rund um dieses Thema. Die Berichte können Sie abrufen unter: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/statistik-anlage-teil-4-aktuelle-zahlen-zu-asyl.html

Nach Auskunft der Sozialverwaltung sind im Jahr 2015 über 80.000 Geflüchtete nach Berlin gekommen, die jedoch nicht alle dauerhaft hier bleiben werden. Die Flüchtlinge werden nach dem sog. Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Nach diesem System wird anhand von Steuereinnahmen und Bevölkerungszahlen berechnet, wie viele Asylsuchende jedes einzelne Bundesland aufnehmen muss. Berlin muss danach im Jahr 2015 rund 55.100 Geflüchtete aufnehmen.

Was passiert mit neu ankommenden Geflüchteten?

25.01.2016 13:26

Kommen Flüchtlinge neu in Berlin an, müssen sie sich beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGESO) zentral oder an einer der mobilen Einsatzstellen registrieren lassen (Name, Alter, Herkunftsort). Erst nach der Registrierung haben sie ein Anrecht auf Leistungen. Zusätzlich müssen sie dann einen Antrag auf Asyl stellen. Über den Antrag entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Innerhalb Deutschlands werden die Flüchtlinge zunächst der zuständigen Erstaufnahmeeinrichtung zugewiesen. Dabei spielen die aktuellen Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen eine Rolle, aber auch in welcher Außenstelle des BAMF das Heimatland des Asylsuchenden vorrangig bearbeitet wird.

Zusätzlich hat jedes Bundesland eine Aufnahmequote, die nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ festgelegt wird. Mithilfe des Königsteiner Schlüssels wird anhand von Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl jährlich neu berechnet, wie viele Flüchtlinge jedes Bundesland aufnehmen muss. Berlin hat im Jahr 2015 einen Anteil von 5,04557% der Flüchtlinge aufgenommen, Brandenburg hingegen 3,08092% (Quelle: http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylverfahren/Verteilung/verteilung-node.html).

Wann wird jemand abgeschoben und wie läuft das Abschiebungsverfahren ab?

25.01.2016 13:25

Wird der Asylantrag abgelehnt und hat der Geflüchtete auch kein Aufenthaltsrecht aus anderen Gründen, wird er in einem schriftlichen Bescheid aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist auszureisen. Gleichzeitig wird ihm die Abschiebung angedroht, sollte er Deutschland nicht freiwillig verlassen (§ 34 AsylVfG). Im deutschen Aufenthaltsrecht wird dies als „Ausweisung“ bezeichnet. Mit der Ausweisung erlischt die Erlaubnis, sich in Deutschland aufzuhalten. Gleichzeitig ist damit eine Sperrwirkung verbunden; das bedeutet, dass der Geflüchtete nicht wieder in die Bundesrepublik einreisen darf und ihm auch keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann.

Ein Ausländer kann aber auch aus Deutschland ausgewiesen werden, obwohl er eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hat. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. Dies kann bereits erfüllt sein, wenn er wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt ist.

Ist die Frist zur Ausreise zwar abgelaufen, aber der Geflüchtete nicht ausgereist, kann er abgeschoben werden. Der Begriff „Abschiebung“ bedeutet, dass ein Ausländer unter Anwendung von (polizeilichen) Zwangsmitteln außer Landes gebracht wird. Dafür sind die Ausländerbehörden der einzelnen Bundesländer zuständig, die allerdings vorher prüfen müssen, ob Abschiebungshindernisse bestehen. Ein solches Hindernis liegt zum Beispiel vor, wenn der Geflüchtete aufgrund einer Erkrankung nicht reisen kann oder der Zielflughafen in einer Kriegsregion liegt. Dann kann der Geflüchtete nicht abgeschoben werden. Liegt kein Abschiebungshindernis vor, wird die Abschiebung durchgeführt.

Soll ein Geflüchteter abgeschoben werden, kann die Ausländerbehörde oder die Bundespolizei einen Antrag auf Anordnung von Abschiebungshaft stellen. Durch einen Haftrichter am Amtsgericht muss dann beurteilt werden, ob es zur Sicherung der Abschiebung notwendig ist, dass der Geflüchtete in Haft genommen wird. Das ist etwa dann der Fall, wenn er sich der Abschiebung entzieht oder der Verdacht besteht, dass er sich in Zukunft entziehen wird.

Was ist ein beschleunigtes Asylverfahren und für wen wird es angewendet?

25.01.2016 13:23

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat für Menschen, die im Regelfall die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Konvention erfüllen, ein beschleunigtes Asylverfahren eingeführt. Damit soll für bestimmte Schutzsuchende eine schnellere Anerkennung als Flüchtlinge ermöglicht werden. Aufgrund der bedrohlichen Situation in Syrien erkennt das BAMF derzeit syrischen Staatsangehörigen die Flüchtlingseigenschaft im beschleunigten Verfahren zu. Auch irakische Christen, Mandäer und Yeziden werden seit längerer Zeit geschützt, da sie im Irak aufgrund ihrer Religion verfolgt werden und dieser Verfolgung schutzlos ausgeliefert sind. Ende Juni 2015 wurde auch für Geflüchtete aus Eritrea das beschleunigte Verfahren eingeführt, da sich dort seit 2001 die Menschenrechtslage stetig verschlechtert.

Der Unterschied zwischen dem beschleunigten und dem normalen Asylverfahren liegt im Wesentlichen darin, dass im beschleunigten Verfahren die persönliche Anhörung wegfällt und der Sachbearbeiter über den Asylantrag nach Aktenlage entscheidet. Da ein Schritt des Verfahrens wegfällt, verkürzt sich die Zeit bis zur Entscheidung. Alle weiteren Schritte des Verfahrens bleiben jedoch gleich.

Damit die Sachbearbeiter trotzdem alle Informationen bekommen, die für die Entscheidung wichtig sind, wird den Syrern, Eritreern und irakischen Christen, Mandäern und Yeziden die Möglichkeit gegeben, ihre Fluchtgründe schriftlich darzulegen. Hierfür stellt das Bundesamt einen Fragebogen bereit und einen Dolmetscher zur Verfügung. Kann der Sachbearbeiter ausnahmsweise einmal nicht nach Aktenlage entscheiden, führt er dennoch eine persönliche Anhörung durch. 

In bestimmten Fällen kommt jedoch das beschleunigte Verfahren nicht in Betracht. So etwa, wenn Zweifel an der Identität des Asylbewerbers bestehen, anstelle der Bundesrepublik Deutschland ein anderes europäisches Land zuständig ist oder die Flüchtlingseigenschaft nicht festgestellt werden kann. Dann wird das reguläre Verfahren durchgeführt.

Was bedeutet der Status „geduldet“?

25.01.2016 13:22

Die Duldung ist nach der Definition des deutschen Aufenthaltsrechts eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ von ausreisepflichtigen Ausländern (§60a AufenthG). Eine Duldung erhält, wer Deutschland zwar verlassen muss, aber derzeit aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden kann. Solche Gründe können beispielsweise sein, dass der Ausreisepflichtige keinen Pass hat, erkrankt ist oder dass es keine Möglichkeit gibt, in sein Heimatland zu reisen, da es eine Kriegsregion ist.

Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel. Der Geduldete ist weiterhin verpflichtet, so schnell es geht aus Deutschland auszureisen. Er erhält jedoch eine Bescheinigung darüber, dass er sich legal in Deutschland aufhält bis dies möglich ist. Die Duldung erlischt, wenn der Geduldete Deutschland verlässt und berechtigt daher auch nicht zur Rückkehr in die Bundesrepublik.

Nach 18 Monaten kann die Duldung in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Das geht jedoch beispielsweise nicht, wenn der Geduldete seine Abschiebung absichtlich hinausgezögert hat, indem er getäuscht oder falsche Angaben gemacht hat.