Testamentarische Zuwendungen

Möchten Sie einen Teil Ihres Vermögens nach Ihrem Lebensende einem wohltätigem Zweck zugute kommen lassen ?

Wirkung Ihrer testamentarischen Zuwendung bei Gute-Tat:

  • Sie unterstützen auf Dauer die Arbeit der Stiftung Gute-Tat und tragen dadurch wiederum dazu bei, soziale Projekte in verschiedenen Bereichen zu fördern und zu unterstützen.
  • Sie hinterlassen Spuren über Ihre eigene Lebensdauer hinaus
  • Steuerliche Vorteile können Sie auch bei einer testamentarischen Zuwendung geltend machen.
  • Gerne beraten wir Sie im Rahmen eines persönlichen Gesprächs, in dem Sie mehr über die Arbeit unserer Stiftung erfahren und uns persönlich kennen lernen können.

 

Ihr Ansprechpartner für testamentarische Zuwendungen ist:
Jürgen Grenz (Vorstand)
Telefon: 030/ 390 88 222
E-Mail: j.grenz@gute-tat.de